AGB-Kamerabox

1.   Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») genannt, bilden integrierend Bestandteil und regeln den Inhalt und Abschluss aller Verträge über Dienstleistungen und Mietgegenstände zwischen der Hexakobri GmbH (www.kamerabox.ch) als Vermieter und ihren Mietern.

 

2.   Kontaktdaten

Sollten Sie Fragen haben, können Sie diese an folgende Kontaktdaten stellen: info@kamerabox.ch

 

3.   Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mit Annahme der Offerte zu Stande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Das Mietdatum auf der Offerte ist keine Reservation des Datums. Erst mit der Annahme der Offerte ist das Datum reserviert.

Nach Annahme der Offerte durch den Mieter erfolgt vom Vermieter eine Auftragsbestätigung. In dieser werden der festgelegte Kaufpreis, die Übergabe sowie die Rückgabe festgehalten.

 

4.   Mietzeit

Die Mietzeit der Gegenstände wird mit dem Mieter individuell vereinbart.

Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietgegenstände an den Vermieter.

Die Mietgegenstände verbleiben im Eigentum der Hexakobri GmbH.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Absprache und der Zustimmung des Vermieters.

 

5.   Untersuchung der Mietsache

Der Mieter hat die Möglichkeit, den Mietgegenstand vor der Abholung bzw. Lieferung zu untersuchen oder durch einen Dritten untersuchen zu lassen. Anlässlich der Übergabe des Mietgegenstandes wird ein vom Vermieter zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll angefertigt, in das alle ersichtlichen und von dem Vermieter noch zu behebenden Mängel und Beanstandungen aufzunehmen sind. Erkennbare Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Stellt der Mieter beim Mietgegenstand einen Mangel fest, der die Nutzung des Mietgegenstandes zum vertragsgemässen Gebrauch ausschliesst oder zumindest erheblich einschränkt, so ist der Vermieter berechtigt, ihm einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen.

Der Vermieter hat alle vom Mieter bei der Übergabe unverzüglich gerügten Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beseitigen. Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung auch nach Verstreichen einer ihm hierzu gesetzten Nachfrist nicht oder nicht in gehöriger Art und Weise nach und hat er dies zu vertreten, so steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Gleiches gilt, wenn die Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen Mangels durch den Vermieter fehlschlägt.

Für die Dauer einer etwaigen Funktionsuntüchtigkeit des Mietgegenstandes hat der Mieter keine Miete zu entrichten.

 

6.   Rückgabe der Fotobox

Die Fotobox ist nach der vereinbarten Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurde.

Bei Beschädigung oder Verlust der Fotobox sowie der Zusatzoptionen während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Vermieter kann die zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands erforderlichen Aufwendungen selbst vornehmen lassen und die angefallenen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Bis zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustands des Mietgegenstandes gilt dieser als nicht zurückgegeben. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben wird.

Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter für jeden Tag der Verspätung den vollen Mietpreis pro Tag zu entrichten, es sei denn er weist nach, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben hiervon unberührt.

Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, diesem sofort melden. Versäumt der Vermieter dies, so verliert er seine Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Entdeckt der Vermieter solche Mängel später, so hat er sie dem Mieter sofort zu melden.

 

7.   Preis, Zahlung und Kaution

Der Mietpreis wird vorab vereinbart (die Preise verstehen sich netto in CHF).

Der Mieter hat 10 Tage im Voraus die vereinbarte Zahlung als Vorschuss zu leisten.

Falls der Mieter die Vorauszahlung ohne Angabe wichtiger Gründe nicht leistet oder die Fotobox nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück. In diesem Fall wird eine Pauschale von 40 CHF verrechnet.

Der Vermieter kann bei Bedarf eine Kaution verlangen, die sich nach dem Risiko der Veranstaltung richtet. Diese Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe der Fotobox zurückerstattet. Die Kaution darf für die Behebung allfälliger Schäden zurückbehalten werden.

 

8.   Rücktritt

Bei einer Annullierung werden Stornierungsgebühren erhoben, die vom Zeitpunkt der Absage abhängen. Pauschal werden 40 CHF verrechnet, hinzukommen:

-     Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 15% des Auftragswertes

-     Rücktritt bis 20 Tage vor Mietbeginn: 25% des Auftragswertes

-     Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn: 45% des Auftragswertes

-     Rücktritt bis 2 Tage vor Mietbeginn: 75% des Auftragswertes

-     Rücktritt danach: 100% des Auftragswertes

 

Bereits geleistete Arbeiten werden in ihrem vollen Umfang verrechnet.

 

9.   Pflichten Vermieter

Der Vermieter stellt dem Mieter eine technisch einwandfreie Fotobox zur Verfügung. Da es sich um eine Mietware handelt, können kleinerer optische Schäden auftreten.

Der Vermieter bietet drei Kamerabox-Pakete an. Die Fotobox Digital (329 CHF), Fotobox Print (549 CHF) & Fotobox all in One (719 CHF). Welche Pakete welchen Inhalt genau aufweisen, ist auf der Website ersichtlich. Zudem können vom Mieter verschiedene Zusatzoptionen ausgewählt werden.

Je nach Vereinbarung wird die Kamerabox durch den Mieter abgeholt, oder gegen Aufpreis durch die Vermieter an einen vereinbarten Ort geliefert und aufgebaut.

Der Vermieter nimmt die während der Mietdauer notwendigen Unterhaltsarbeiten vor und trägt die entsprechenden Kosten, es sei denn die Arbeiten sind durch Verschulden des Mieters, insbesondere durch unsachgemässe Behandlung oder übermässige Beanspruchung des Mietgegenstandes durch den Mieter notwendig geworden.

 

10. Pflichten Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox sorgfältig zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und Diebstahl der Mietobjekte während der Mietzeit.

Bei Diebstahl muss der Kunde einen Polizeirapport ausfüllen.

Der Mieter stellt sicher, dass eine ausreichende Stromversorgung gemäss Produktbeschreibung des Mietobjekts am Aufstellungsort der Fotobox vorhanden ist.

Die Fotobox darf nur mit der Erlaubnis und den im Voraus vereinbarten Bedingungen des Vermieters im Freien verwendet werden.

 

11. Personenmehrheit als Vertragspartei

Besteht die Mieterschaft aus mehreren Personen, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis solidarisch.

 

12. Nutzung der Fotobox und Datenschutz

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Inhalte, die während der Nutzung der Fotobox entstehen. Es müssen alle Gesetze eingehalten werden. Es ist untersagt, widerrechtliche Aufnahmen, wie bspw. Kinderpornografie, zu machen. Verletzungen des Gesetzes müssen unverzüglich gemeldet werden.

Reparaturen – auch in geringem Umfang – dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen zu erheben oder zu speichern.

Mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB willigt der Kunde ein, dass der Vermieter die nötigen persönlichen Daten speichern darf. Es werden nur die persönlichen Daten gespeichert, die für die Auftragsabwicklung benötigt werden.

Die Fotos werden auf einem USB-Stick und der Festplatte des Computers gespeichert. Der Stick wird an den Kunden nach dem Event abgegeben. Die Fotos auf der Festplatte werden nach dem Event vom Vermieter direkt gelöscht. Der Kunde ist anschliessend verantwortlich für den Datenschutz der erhaltenen Bilder.

Fotos werden in einer Cloud ausserhalb der EU gespeichert. Die Fotos werden nach dem Event wieder gelöscht.

Mit der Nutzung der Fotobox durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, dessen Daten Dritten als Referenz anzugeben.

Für weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes ist die Datenschutzerklärung unter folgendem Link abrufbar https://kamerabox.ch/datenschutzerklaerung.

 

13. Weitervermietung

Ohne die Zustimmung des Vermieters ist eine Weitervermietung nicht erlaubt.

 

14. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten Dritter.

Der Vermieter haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an den Mietobjekten entstehen. Versicherung ist Sache des Mieters.

 

15.     Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Der Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten ist am Ort des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz des Mieters geltend zu machen.

 

16.     Änderung der AGB’s

Die vorliegenden AGB können ohne gesonderte Ankündigung verändert, ergänzt oder gelöscht werden. Auf bestehende Verhältnisse werden die AGBs angewendet, die zum Zeitpunkt der Vertragsentstehung in Kraft waren.

 

Stand: Februar 2024